Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahlen

Wahlen sind ein fundamentales Element der Demokratie und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung ihrer politischen Vertretung zu nehmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: der Landratswahl, der Bundestagswahl sowie der Europa- und Kommunalwahl. Im Folgenden erhalten Sie einen informativen Überblick über diese drei Wahlarten.

 

Landtagswahlen am 20. September 2026

Landtagswahlen finden in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel alle fünf Jahre statt und dienen der Wahl des Landtages, des Parlaments des Landes. Die Abgeordneten entscheiden über wichtige landespolitische Themen wie Bildung, innere Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Landtagswahl ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung, da sie die politische Ausrichtung des Landes und die Zusammensetzung der Landesregierung maßgeblich bestimmt.

 

Wahl des Landtages Mecklenburg - Vorpommern am 20.09.2026

Ansprechpartner

Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116


Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210

Bekanntmachungen des Amtes zur Landtagswahl 

Musterstimmzettel

Informationen zur Briefwahl

Briefwahl einfach beantragen
 

Nicht jeder kann am Wahltag persönlich in seinem Wahllokal erscheinen. Deshalb besteht die Möglichkeit, die Stimme auch bequem per Briefwahl abzugeben. Mit der diesjährigen Wahlbenachrichtigung steht Ihnen dafür zusätzlich ein neuer digitaler Service zur Verfügung. Auf der Rückseite der  Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der direkt zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen führt.

So einfach funktioniert die Online-Beantragung:


1.    Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
2.    Scannen Sie den QR-Code auf der Rückseite mit Ihrem Smartphone oder Tablet.
3.    Füllen Sie das Online-Formular aus.
4.    Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
5.    Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
 

Alternativ können Sie den Antrag direkt über folgenden Link aufrufen:


https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13073024
 

Vorteile der Online-Beantragung:

  • Rund um die Uhr verfügbar

  • Schnelle und unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus

  • Direkter elektronischer Versand des Antrags

  • Übersendung der Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder einen Ort Ihrer Wahl
     

Selbstverständlich können Briefwahlunterlagen weiterhin auf den bisherigen Wegen beantragt werden. 

  • Schriftlich per Wahlbenachrichtigung:
    Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übermitteln Sie diese an die Amtsverwaltung.
     

  • Per E-Mail:
    Sie können Ihren Antrag auch per E-Mail an die Amtsverwaltung senden. Zur eindeutigen Identifizierung sind folgende Angaben erforderlich:
    •    Vor- und Familienname
    •    Geburtsdatum
    •    vollständige Wohnanschrift
     

  • Persönlich in der Amtsverwaltung:
    Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenfalls persönlich in der Amtsverwaltung unter der bekannten Anschrift möglich.

Briefwahlunterlagen erhalten und Stimme abgeben:
 

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Nach Erhalt können Sie Ihre Stimme in Ruhe zu Hause abgeben und den Wahlbrief rechtzeitig an die Wahlbehörde zurücksenden. Sofern die Briefwahlunterlagen bereits ausgehändigt wurden, besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe unmittelbar bei der Amtsverwaltung im Briefwahlraum vorzunehmen und den Wahlbrief dort direkt in die Wahlurne einzuwerfen. 
 

Bitte Fristen beachten!
 

Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung in Franzburg, Garthofstraße 18 eingegangen sein. 


Ihre Gemeindewahlbehörde

zur Information: Bekanntmachungen und Informationen der Landes- und der Kreiswahlleitung 

Die Bekanntmachungen und Informationen des Landeswahlleiters finden Sie hier.

 

Unter diesem Link finden Sie die Bekanntmachungen und Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen. 

Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026

  • Inhalt folgt am Wahlabend

 

Europawahlen

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Wahl ist für die politische Gestaltung der Europäischen Union entscheidend, da die gewählten Abgeordneten an der Gesetzgebung der EU mitwirken und wichtige Entscheidungen über Themen wie Handel, Umwelt und Menschenrechte treffen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland auf nationaler Ebene. Sie findet alle vier Jahre statt und wählt die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung zuständig ist.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Bei der Bundestagswahl wird nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine für eine Partei. Die Bundestagswahl ist von zentraler Bedeutung für die politische Ausrichtung des Landes und beeinflusst somit die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger.

Archiv

Dieses Archiv wird geführt ab Januar 2025.

2025

Übersicht der Erststimmen

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "votemanager.kdo.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "votemanager.kdo.de"

Übersicht der Zweitstimmen

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "votemanager.kdo.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "votemanager.kdo.de"

Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Bundestagswahl 2025 Präsentation

 

Landratswahlen

Die Landratswahl ist eine wichtige Wahl auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Der Landrat ist der leitende Beamte eines Landkreises und spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung sowie in der politischen Vertretung gegenüber den Bürgern und anderen Institutionen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf bis sechs Jahre statt.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im betreffenden Landkreis haben. Bei der Landratswahl können die Wählerinnen und Wähler entweder einen Kandidaten direkt wählen oder eine parteipolitische Liste unterstützen. Die Landratswahl ist entscheidend für die lokale Politik, da der Landrat für wichtige Themen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen verantwortlich ist.

 

Landratswahl 2025

Am 11. Mai 2025 fand im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Da kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, fand am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.

 

Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ansprechpartner

Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116


Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210

Musterstimmzettel

Wahlbekanntmachung Amt Franzburg-Richtenberg

Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

Bekanntmachung - Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025 
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

 

zur Information: Bekanntmachungen des Landkreises Vorpommern-Rügen

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises  Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025

  • Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025

Wahlergebnisse der Landratswahl 2025

Wahlergebnisse der Landratswahl 2025

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "votemanager.kdo.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "votemanager.kdo.de"

Wahlergebnisse der Landratsstichwahl 2025

Klicken Sie hier, um die Inhalte von "votemanager.kdo.de" anzuzeigen. Beim Aufruf gelten abweichende Datenschutzbestimmungen der Webseite "votemanager.kdo.de"

Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Landratswahl & Landratsstichwahl 2025 Präsentation

Kreistagswahlen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.

Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.

Bürgermeisterwahlen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.