Briefwahl einfach beantragen
Nicht jeder kann am Wahltag persönlich in seinem Wahllokal erscheinen. Deshalb besteht die Möglichkeit, die Stimme auch bequem per Briefwahl abzugeben. Mit der diesjährigen Wahlbenachrichtigung steht Ihnen dafür zusätzlich ein neuer digitaler Service zur Verfügung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der direkt zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen führt.
So einfach funktioniert die Online-Beantragung:
1. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
2. Scannen Sie den QR-Code auf der Rückseite mit Ihrem Smartphone oder Tablet.
3. Füllen Sie das Online-Formular aus.
4. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
5. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Alternativ können Sie den Antrag direkt über folgenden Link aufrufen:
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13073024
Vorteile der Online-Beantragung:
Rund um die Uhr verfügbar
Schnelle und unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus
Direkter elektronischer Versand des Antrags
Übersendung der Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder einen Ort Ihrer Wahl
Selbstverständlich können Briefwahlunterlagen weiterhin auf den bisherigen Wegen beantragt werden.
Schriftlich per Wahlbenachrichtigung:
Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übermitteln Sie diese an die Amtsverwaltung.
Per E-Mail:
Sie können Ihren Antrag auch per E-Mail an die Amtsverwaltung senden. Zur eindeutigen Identifizierung sind folgende Angaben erforderlich:
• Vor- und Familienname
• Geburtsdatum
• vollständige Wohnanschrift
Persönlich in der Amtsverwaltung:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenfalls persönlich in der Amtsverwaltung unter der bekannten Anschrift möglich.
Briefwahlunterlagen erhalten und Stimme abgeben:
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Nach Erhalt können Sie Ihre Stimme in Ruhe zu Hause abgeben und den Wahlbrief rechtzeitig an die Wahlbehörde zurücksenden. Sofern die Briefwahlunterlagen bereits ausgehändigt wurden, besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe unmittelbar bei der Amtsverwaltung im Briefwahlraum vorzunehmen und den Wahlbrief dort direkt in die Wahlurne einzuwerfen.
Bitte Fristen beachten!
Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung in Franzburg, Garthofstraße 18 eingegangen sein.
Ihre Gemeindewahlbehörde