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Richtenberg

ursprünglich wahrscheinlich Rickeberg:

der erste Wortstamm slawisch “reka” für Gewässer, See, Fluss
der zweite Wortstamm slawisch “berch” für Ufer

„berecke“, „rickenbrega“ = Seeufer

 

tritt zum ersten Mal am 08. November 1231 ins Blickfeld urkundlicher Überlieferung. In diesem Jahr wurde Richtenberg durch Fürst Witzlaw I. von Rügen dem soeben gegründeten Zisterzienserkloster Neuenkamp (heute Franzburg) – Mutterkloster Altencamp bei Geldern im Rheinland – geschenkt. Es blieb bis zur Säkularisierung (in 1532) dem Kloster untertan.

 

Nach dem Wortlaut der Schenkungsurkunde war das Gemeinwesen noch ein Dorf, dann 1297 erstmals als „STADT“ verzeichnet und 1351 wird der „RAT“ genannt.

 

Da in besagter Urkunde des Landesherren von einem Kirchdorf die Rede ist und ein Hinwies auf das Patriarch der Kirche erfolgte, ist davon auszugehen, dass das Gemeinwesen schon länger in der Gegend seinen Platz hatte. Ein Hinweis auf eine für die damalige Zeit von wirtschaftlicher Bedeutung vorhandene Salzquelle, dem weißen Gold, ist ausdrücklich vermerkt.

 

  Richtenberger_Urkunde  

 

Ausfertigung, Latein, Pergament 45 x 35 cm, Siegel ausgerissen

Landesarchiv Greifswald, Rep 1 , Kloster Neuenkamp Nr. 1

 

Städtische Archivalien sind durch Kriegs– und Brandverwüstungen gering vorhanden.

Das Großfeuer von 1728 legte das Gemeinwesen fast völlig in Schutt und Asche.


Öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen  entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Richtenberg aktuell über das Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg. Die Amtsblätter sind hier einsehbar.

 
Ausschreibungen
  • VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

 

Stadt Richtenberg – Planungsleistungen im Bauwesen – Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

 

Los 1: Planung Gebäude und Innenräume
Los 2: Tragwerksplanung
Los 3: Technische Ausstattung – „Elektro-Planung“
Los 4: Technische Ausstattung – „HLS-Planung“
Los 5: Freianlagen

 

Veröffentlichung auf:
Ausschreibungen der EU
Eine offizielle Website der Europäischen Union
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/370478-2025

 

subreport ELViS
https://www.subreport-elvis.de/

 

Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://www.subreport.de/E96979188

 

Auftragsvergaben
  • Inhalt folgt

Politische Gremien / Sitzungskalender

Die Stadt Richtenberg wird politisch vertreten durch:

  • die Stadtvertretung,

  • den Finanzausschuss und

  • den Bauausschuss.

Weitere Informationen zur Besetzung der politischen Gremien der Stadt Richtenberg erhalten Sie hier.
Hinweis: Sie werden zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft eingrenzen.

 

Sitzungen und Protokolle:
Bekanntmachungen zu Terminen (Zeit, Ort und Tagesordnung) der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse sowie die öffentlich zugänglichen Protokolle vergangener Sitzungen finden Sie hier.
Hinweis: Sie werden ebenfalls zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft und den Zeitraum eingrenzen.

Ortsrecht

Diese Veröffentlichungen dienen der Information der Bürgerschaft. Der Ausschluss des Rechtsweges ist gegeben.

 

Wichtige Angelegenheiten regelt die Gemeinde unter anderem durch ihr eigenes Ortsrecht, das die Gemeindevertretung in Form von Satzungen und Rechtsverordnungen beschließt:


Abwasser

Erschließungsbeitrag 

Feuerwehr

Friedhof

Gemeinderäume / Sportstätten 

Geschäftsordnung

Hauptsatzung

Hundesteuer

Sondernutzung 

Straßenbaubeiträge 

Straßenreinigungsgebührensatzung

Straßenreinigungssatzung

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Wassersatzung

Wasser- und Bodenverband

 

Finanzen

Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten der Stadt Richtenberg:

Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 und die Beteiligungsberichte gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Haushaltssatzungen

Jahresabschlüsse

  • 2018 –

  • 2019 –

Spendenberichte

Beteiligungsberichte

Bauleitplanung und Öffentliche Auslegung

Grundstücke zum Verkauf oder Verpachtung

Inhalt folgt

Vermietung gemeindeeigener Räumlichkeiten

Die nachfolgenden gemeindeeigene Einrichtungen und gemeindeeigene Gegenstände der Stadt Richtenberg stehen zur Vermietung bereit. Die Vermietung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Nutzungsbedingungen und Gebührenordnung.

 

 

Weitere Angebote aus anderen Gemeinden finden Sie unter: Raumvermietung