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Richtenberg

ursprünglich wahrscheinlich Rickeberg:

der erste Wortstamm slawisch “reka” für Gewässer, See, Fluss
der zweite Wortstamm slawisch “berch” für Ufer

„berecke“, „rickenbrega“ = Seeufer

 

tritt zum ersten Mal am 08. November 1231 ins Blickfeld urkundlicher Überlieferung. In diesem Jahr wurde Richtenberg durch Fürst Witzlaw I. von Rügen dem soeben gegründeten Zisterzienserkloster Neuenkamp (heute Franzburg) – Mutterkloster Altencamp bei Geldern im Rheinland – geschenkt. Es blieb bis zur Säkularisierung (in 1532) dem Kloster untertan.

 

Nach dem Wortlaut der Schenkungsurkunde war das Gemeinwesen noch ein Dorf, dann 1297 erstmals als „STADT“ verzeichnet und 1351 wird der „RAT“ genannt.

 

Da in besagter Urkunde des Landesherren von einem Kirchdorf die Rede ist und ein Hinwies auf das Patriarch der Kirche erfolgte, ist davon auszugehen, dass das Gemeinwesen schon länger in der Gegend seinen Platz hatte. Ein Hinweis auf eine für die damalige Zeit von wirtschaftlicher Bedeutung vorhandene Salzquelle, dem weißen Gold, ist ausdrücklich vermerkt.

 

  Richtenberger_Urkunde  

 

Ausfertigung, Latein, Pergament 45 x 35 cm, Siegel ausgerissen

Landesarchiv Greifswald, Rep 1 , Kloster Neuenkamp Nr. 1

 

Städtische Archivalien sind durch Kriegs– und Brandverwüstungen gering vorhanden.

Das Großfeuer von 1728 legte das Gemeinwesen fast völlig in Schutt und Asche.


 

Informationen aus der Stadt Richtenberg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Richtenberg,

die weltweiten Konflikte und auch der allgemeine Umgang der Menschen miteinander in unserer Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren spürbar verschärft.
 

Leider macht sich diese Entwicklung auch in unserer Stadt bemerkbar – insbesondere beim Thema Sauberkeit im öffentlichen Raum.


Das sinnlose Herausreißen von Hundekotbeuteln, das Wegwerfen von unterwegs verzehrten Lebensmitteln, der teilweise sorglose Umgang einiger Hundebesitzer mit den Hinterlassenschaften ihrer Tiere sowie achtlos entsorgte Flaschen, Dosen und Zigarettenreste sind für viele Bürgerinnen und Bürger nur schwer hinnehmbar.


Besonders kritisch hat sich zuletzt die Situation rund um die Altkleidersammlungen an den Standorten der Glascontainer entwickelt.

 

Standort: Straße „An der Feuerwehr“Einige Mitmenschen legen Säcke mit Altkleidern und teilweise auch anderen Abfällen einfach neben die dafür vorgesehenen Container. Andere Personen durchsuchen diese Säcke, reißen sie auf und verteilen den Inhalt großflächig, auf der Suche nach verwertbaren Gegenständen. 

Dieser Zustand war in dieser Form nicht länger hinnehmbar.  

Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Standorte gekündigt und die Altkleidercontainer entfernt. Ich bitte Sie daher ausdrücklich, die Bereiche der Glascontainer ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen.
 
Zeigen Sie im Sinne der Zivilcourage Fehlverhalten auf oder melden Sie entsprechende Vorfälle dem Ordnungsamt.


Die Modalitäten zur ordnungsgemäßen Entsorgung verwertbarer Alttextilien sowie weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 05.02.2025.

 

Weiterführende Links:

 

Gemeinsam für ein sauberes Richtenberg!
 

Frank Grape
Richtenberg, den 10.06.2026

Öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen  entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Richtenberg aktuell über das Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg. Die Amtsblätter sind hier einsehbar.

 
Ausschreibungen
  • VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

 

Stadt Richtenberg – Planungsleistungen im Bauwesen – Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

 

Los 1: Planung Gebäude und Innenräume
Los 2: Tragwerksplanung
Los 3: Technische Ausstattung – „Elektro-Planung“
Los 4: Technische Ausstattung – „HLS-Planung“
Los 5: Freianlagen

 

Veröffentlichung auf:
Ausschreibungen der EU
Eine offizielle Website der Europäischen Union
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/370478-2025

 

subreport ELViS
https://www.subreport-elvis.de/

 

Internetadresse der Auftragsunterlagen:
https://www.subreport.de/E96979188

 

Auftragsvergaben
  • Inhalt folgt

Politische Gremien / Sitzungskalender

Die Stadt Richtenberg wird politisch vertreten durch:

  • die Stadtvertretung,

  • den Finanzausschuss und

  • den Bauausschuss.

Weitere Informationen zur Besetzung der politischen Gremien der Stadt Richtenberg erhalten Sie hier.
Hinweis: Sie werden zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft eingrenzen.

 

Sitzungen und Protokolle:
Bekanntmachungen zu Terminen (Zeit, Ort und Tagesordnung) der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse sowie die öffentlich zugänglichen Protokolle vergangener Sitzungen finden Sie hier.
Hinweis: Sie werden ebenfalls zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft und den Zeitraum eingrenzen.

Ortsrecht

Diese Veröffentlichungen dienen der Information der Bürgerschaft. Der Ausschluss des Rechtsweges ist gegeben.

 

Wichtige Angelegenheiten regelt die Gemeinde unter anderem durch ihr eigenes Ortsrecht, das die Gemeindevertretung in Form von Satzungen und Rechtsverordnungen beschließt:


Abwasser

Erschließungsbeitrag 

Feuerwehr

Friedhof

Gemeinderäume / Sportstätten 

Geschäftsordnung

Hauptsatzung

Hundesteuer

Repräsentationsrichtlinie

Sondernutzung 

Straßenbaubeiträge 

Straßenreinigungsgebührensatzung

Straßenreinigungssatzung

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Wassersatzung

Wasser- und Bodenverband

 

Finanzen

Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten der Stadt Richtenberg:

Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 und die Beteiligungsberichte gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Haushaltssatzungen

Jahresabschlüsse

  • 2018 –

  • 2019 –

Spendenberichte

Beteiligungsberichte

Bauleitplanung und Öffentliche Auslegung

Grundstücke zum Verkauf oder Verpachtung

Inhalt folgt

Vermietung gemeindeeigener Räumlichkeiten

Die nachfolgenden gemeindeeigene Einrichtungen und gemeindeeigene Gegenstände der Stadt Richtenberg stehen zur Vermietung bereit. Die Vermietung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Nutzungsbedingungen und Gebührenordnung.

 

 

Weitere Angebote aus anderen Gemeinden finden Sie unter: Raumvermietung