Bürgermeister
Herr Andreas Horn
Telefon: 0383 22 565 920
Mobil: 0174 180 47 74
E-Mail:
Sprechstunde:
nach telefonischer Vereinbarung
Gemeindehaus Millienhagen
Die Gemeinde Millienhagen-Oebelitz ist am 13. Juni 1999 durch den Zusammenschluss beider Gemeinden entstanden. Sie liegt im westlichen Teil des Amtsbereichs. Erste urkundliche Erwähnungen finden wir in der Mitte des 20. Jahrhunderts.


Heute ist das Gemeindegebiet vorwiegend durch land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Das Straßennetz der Gemeinde ist vollständig ausgebaut.
Fernab von Gewerbegebieten findet man typisch vorpommersche Landschaft. Eine wieder vernässte Fläche westlich der Ortslage Oebelitz ist ein Beispiel dafür, dass eine vernünftige, den Verhältnissen angepasste Entwicklung von Flora und Fauna keinen Konflikt mit intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen darstellt.
Öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben
Inhalt folgt
Inhalt folgt
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz – Ingenieursdienstleistungen für die Flächennutzungsplanung
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz - Herstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung in der Ortslage Steinfeld
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz - Unterhaltung Straßen und Wege – Rissesanierung und Oberflächenbehandlung
Politische Gremien / Sitzungskalender
Die Gemeinde Millienhagen-Oebelitz wird politisch vertreten durch:
die Gemeindevertretung und
den Haupt- und Finanzausschuss.
Weitere Informationen zur Besetzung der politischen Gremien der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz erhalten Sie hier.
Hinweis: Sie werden zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft eingrenzen.
Sitzungen und Protokolle:
Bekanntmachungen zu Terminen (Zeit, Ort und Tagesordnung) der Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie die öffentlich zugänglichen Protokolle vergangener Sitzungen finden Sie hier.
Hinweis: Sie werden ebenfalls zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft und den Zeitraum eingrenzen.
Ortsrecht
Abwasser
Gemeinderäume
Geschäftsordnung
Hauptsatzung
Aktuelle Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
mit der redaktionellen Änderung der Adresse der Amtsverwaltung
2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
gilt seit dem 24.06.2026 (veröffentlicht im Internet am 23.06.2026)
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
gilt seit dem 16.08.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt 08/25 vom 15.08.2025)
Hauptsatzung der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz 15-02-2025
gilt seit dem 15.02.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt 02/25 vom 14.02.2025)
Hundesteuer
Repräsentationsrichtlinie
Stundung, Niederschlagung, Erlass von Forderungen
Wasser- und Bodenverband
Aktuelle Lesefassung Erhebung von Gebühren WBV Barthe/Küste Millienhagen-Oebelitz 01-01-2018
2. Änderung der Satzung über Erhebung von Gebühren des WBV Millienhagen-Oebelitz 01-01-2018
1. Änderung der Satzung über Erhebung von Gebühren des WBV Millienhagen-Oebelitz 01-01-2005
Satzung über Erhebung von Gebühren WBV Barthe/Küste Millienhagen-Oebelitz 01-01-2004
Finanzen
Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz:
Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 und die Beteiligungsberichte gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Haushaltssatzungen
Jahresabschlüsse
2018 – 2019 –
Spendenberichte
2020 – Kein Spendenbericht vorhanden
Bauleitplanung und Öffentliche Auslegung
Beteiligungsberichte
Grundstücke zum Verkauf oder Verpachtung
Inhalt folgt
Vermietung gemeindeeigener Räumlichkeiten
Die nachfolgenden gemeindeeigene Einrichtungen und gemeindeeigene Gegenstände der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz stehen zur Vermietung bereit. Die Vermietung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Nutzungsbedingungen und Gebührenordnung.
Weitere Angebote aus anderen Gemeinden finden Sie unter: Raumvermietung