Bürgermeister
Herr Mathias Knechtel
Telefon: 0160 - 99630099
Sprechstunde:
jeden ersten Donnerstag (18:00 -19:00 Uhr) im Monat
im Homa-Haus, Behrenwalde oder nach Vereinbarung
Weitenhagen ist die westlichste Gemeinde des Amtes Franzburg-Richtenberg und zählt ca. 260 Einwohner. Behrenwalde ist seit eh und je das Zentrum der Gemeinde und wurde Mitte des 14. Jahrhunderts erstmals urkundlich erwähnt.
In den letzten Jahren erhielt die Gemeinde neue Straßen, die unter anderem auch den ortsansässigen Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieben bessere infrastrukturelle Bedingungen brachten.
Umgeben von schöner Natur finden wir in Neu Seehagen einen ökologischen Landwirtschaftsbetrieb, der auch “Ferien auf dem Bauernhof” anbietet. Reit-, Wander- und Fahrradwege sind im Entstehen.
Die gut erhaltenen Ziegelfachwerkhäuser stehen heute als Zeugnis historischer Ansiedlung und handwerklicher Kunst unter Denkmalschutz. Das Besondere an ihnen sind die verschiedenen Tierbüsten, die mittig über der Traufe angebracht wurden.
Öffentliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Auftragsvergaben
Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Weitenhagen aktuell über das Amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg. Die Amtsblätter sind hier einsehbar.
Inhalt folgt
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Politische Gremien / Sitzungskalender
Die Gemeinde Weitenhagen wird politisch vertreten durch:
die Gemeindevertretung und
den Finanzausschuss.
Weitere Informationen zur Besetzung der politischen Gremien der Gemeinde Weitenhagen erhalten Sie hier.
Hinweis: Sie werden zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft eingrenzen.
Sitzungen und Protokolle:
Bekanntmachungen zu Terminen (Zeit, Ort und Tagesordnung) der Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse sowie die öffentlich zugänglichen Protokolle vergangener Sitzungen finden Sie hier.
Hinweis: Sie werden ebenfalls zum Bürgerinformationssystem weitergeleitet. Über die Suchkriterien können Sie die Auswahl der Körperschaft und den Zeitraum eingrenzen.
Ortsrecht
Abwasser
Abwasserbeseitigung
Abwassergebührensatzung
Aktuelle Lesefassung Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 01-01-2011
4. Änderung der Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 01-01-2011
3. Änderung der Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 01-01-2008
2. Änderung der Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 01-01-1998
1. Änderung der Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 22-11-1995
Abwasserbeseitigung Gebührensatzung Gemeinde Weitenhagen 02-08-1995
Kleineinleitung
REWA
Feuerwehr
Friedhof
Gemeinderäume / Sportstätten
Geschäftsordnung
Hauptsatzung
Aktuelle Lesefassung der Hauptsatzung der Gemeinde Weitenhagen
mit der redaktionellen Änderung der Adresse der Amtsverwaltung
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Weitenhagen
gilt seit dem 11.07.2026 (veröffentlicht im Amtsblatt 07/2026)
Hauptsatzung der Gemeinde Weitenhagen
gilt seit dem 15.02.2025 (veröffentlicht im Amtsblatt 02/25 vom 14.02.2025)
Hundesteuer
Repräsentationsrichtlinie
Straßenreinigungssatzung
Stundung, Niederschlagung und Erlass
Wasser- und Bodenverband
Wassersatzung
Finanzen
Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde Weitenhagen:
Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 und die Beteiligungsberichte gemäß § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Haushaltssatzungen
Jahresabschlüsse
Inhalt folgt
Spendenberichte
Bauleitplanung und Öffentliche Auslegung
Grundstücke zum Verkauf oder Verpachtung
Inhalt folgt
Vermietung gemeindeeigener Räumlichkeiten
Die nachfolgenden gemeindeeigene Einrichtungen und gemeindeeigene Gegenstände der Gemeinde Weitenhagen stehen zur Vermietung bereit. Die Vermietung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Nutzungsbedingungen und Gebührenordnung.
Weitere Angebote aus anderen Gemeinden finden Sie unter: Raumvermietung