Amt Franzburg-Richtenberg

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Wahlen

Wahlen sind ein fundamentales Element der Demokratie und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung ihrer politischen Vertretung zu nehmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: der Landratswahl, der Bundestagswahl sowie der Europa- und Kommunalwahl. Im Folgenden erhalten Sie einen informativen Überblick über diese drei Wahlarten.

 

Europawahlen

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Wahl ist für die politische Gestaltung der Europäischen Union entscheidend, da die gewählten Abgeordneten an der Gesetzgebung der EU mitwirken und wichtige Entscheidungen über Themen wie Handel, Umwelt und Menschenrechte treffen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland auf nationaler Ebene. Sie findet alle vier Jahre statt und wählt die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung zuständig ist.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Bei der Bundestagswahl wird nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine für eine Partei. Die Bundestagswahl ist von zentraler Bedeutung für die politische Ausrichtung des Landes und beeinflusst somit die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger.

Archiv

Dieses Archiv wird geführt ab Januar 2025.

2025

Übersicht der Erststimmen

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Übersicht der Zweitstimmen

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Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Bundestagswahl 2025 Präsentation

 

Landtagswahlen

Landtagswahlen finden in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel alle fünf Jahre statt und dienen der Wahl des Landtages, des Parlaments des Landes. Die Abgeordneten entscheiden über wichtige landespolitische Themen wie Bildung, innere Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Landtagswahl ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung, da sie die politische Ausrichtung des Landes und die Zusammensetzung der Landesregierung maßgeblich bestimmt.

 

Wahl des Landtages Mecklenburg - Vorpommern am 20.09.2026

Ansprechpartner

Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116


Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210

Bekanntmachungen des Amtes zur Landtagswahl 

zur Information: Bekanntmachungen und Informationen der Landes- und der Kreiswahlleitung 

Die Bekanntmachungen und Informationen des Landeswahlleiters finden Sie hier.

 

Unter diesem Link finden Sie die Bekanntmachungen und Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen. 

Landratswahlen

Die Landratswahl ist eine wichtige Wahl auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Der Landrat ist der leitende Beamte eines Landkreises und spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung sowie in der politischen Vertretung gegenüber den Bürgern und anderen Institutionen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf bis sechs Jahre statt.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im betreffenden Landkreis haben. Bei der Landratswahl können die Wählerinnen und Wähler entweder einen Kandidaten direkt wählen oder eine parteipolitische Liste unterstützen. Die Landratswahl ist entscheidend für die lokale Politik, da der Landrat für wichtige Themen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen verantwortlich ist.

 

Landratswahl 2025

Am 11. Mai 2025 fand im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Da kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, fand am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.

 

Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

Ansprechpartner

Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116


Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210

Musterstimmzettel

Wahlbekanntmachung Amt Franzburg-Richtenberg

Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

Bekanntmachung - Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025 
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

 

zur Information: Bekanntmachungen des Landkreises Vorpommern-Rügen

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises  Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025

  • Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025

Wahlergebnisse der Landratswahl 2025

Wahlergebnisse der Landratswahl 2025

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Wahlergebnisse der Landratsstichwahl 2025

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Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Landratswahl & Landratsstichwahl 2025 Präsentation

Kreistagswahlen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.

Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.

Bürgermeisterwahlen

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.