Wahlen
Wahlen sind ein fundamentales Element der Demokratie und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung ihrer politischen Vertretung zu nehmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: der Landratswahl, der Bundestagswahl sowie der Europa- und Kommunalwahl. Im Folgenden erhalten Sie einen informativen Überblick über diese drei Wahlarten.
Landtagswahlen am 20. September 2026
Landtagswahlen finden in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel alle fünf Jahre statt und dienen der Wahl des Landtages, des Parlaments des Landes. Die Abgeordneten entscheiden über wichtige landespolitische Themen wie Bildung, innere Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt und Infrastruktur. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Landtagswahl ist ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Mitbestimmung, da sie die politische Ausrichtung des Landes und die Zusammensetzung der Landesregierung maßgeblich bestimmt.
Wahl des Landtages Mecklenburg - Vorpommern am 20.09.2026
Ansprechpartner
Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116
Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210
Bekanntmachungen des Amtes zur Landtagswahl
Wahlbekanntmachung zur Wahl des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern 2026
verfügbar im Internet ab: 24.08.2026, Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 25.08.2026
verfügbar im Internet ab: 29.07.2026, Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 30.07.2026
verfügbar im Internet ab: 29.07.2026, Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 30.07.2026
Musterstimmzettel
Musterstimmzettel zur Landtagswahl 2026 - Wahlkreis 24
Informationen zur Briefwahl
Briefwahl einfach beantragen
Nicht jeder kann am Wahltag persönlich in seinem Wahllokal erscheinen. Deshalb besteht die Möglichkeit, die Stimme auch bequem per Briefwahl abzugeben. Mit der diesjährigen Wahlbenachrichtigung steht Ihnen dafür zusätzlich ein neuer digitaler Service zur Verfügung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code, der direkt zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen führt.
So einfach funktioniert die Online-Beantragung:
1. Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
2. Scannen Sie den QR-Code auf der Rückseite mit Ihrem Smartphone oder Tablet.
3. Füllen Sie das Online-Formular aus.
4. Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
5. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Alternativ können Sie den Antrag direkt über folgenden Link aufrufen:
https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=13073024
Vorteile der Online-Beantragung:
Rund um die Uhr verfügbar
Schnelle und unkomplizierte Antragstellung von zu Hause aus
Direkter elektronischer Versand des Antrags
Übersendung der Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder einen Ort Ihrer Wahl
Selbstverständlich können Briefwahlunterlagen weiterhin auf den bisherigen Wegen beantragt werden.
Schriftlich per Wahlbenachrichtigung:
Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und übermitteln Sie diese an die Amtsverwaltung.
Per E-Mail:
Sie können Ihren Antrag auch per E-Mail an die Amtsverwaltung senden. Zur eindeutigen Identifizierung sind folgende Angaben erforderlich:
• Vor- und Familienname
• Geburtsdatum
• vollständige Wohnanschrift
Persönlich in der Amtsverwaltung:
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ebenfalls persönlich in der Amtsverwaltung unter der bekannten Anschrift möglich.
Briefwahlunterlagen erhalten und Stimme abgeben:
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Nach Erhalt können Sie Ihre Stimme in Ruhe zu Hause abgeben und den Wahlbrief rechtzeitig an die Wahlbehörde zurücksenden. Sofern die Briefwahlunterlagen bereits ausgehändigt wurden, besteht zudem die Möglichkeit, die Stimmabgabe unmittelbar bei der Amtsverwaltung im Briefwahlraum vorzunehmen und den Wahlbrief dort direkt in die Wahlurne einzuwerfen.
Bitte Fristen beachten!
Damit Ihre Stimme gezählt werden kann, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung in Franzburg, Garthofstraße 18 eingegangen sein.
Ihre Gemeindewahlbehörde
zur Information: Bekanntmachungen und Informationen der Landes- und der Kreiswahlleitung
Wahlergebnisse der Landtagswahl 2026
Inhalt folgt am Wahlabend
Europawahlen
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Wahl ist für die politische Gestaltung der Europäischen Union entscheidend, da die gewählten Abgeordneten an der Gesetzgebung der EU mitwirken und wichtige Entscheidungen über Themen wie Handel, Umwelt und Menschenrechte treffen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bundestagswahlen
Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland auf nationaler Ebene. Sie findet alle vier Jahre statt und wählt die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung zuständig ist.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Bei der Bundestagswahl wird nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine für eine Partei. Die Bundestagswahl ist von zentraler Bedeutung für die politische Ausrichtung des Landes und beeinflusst somit die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger.
Archiv
Dieses Archiv wird geführt ab Januar 2025.
2025
Landratswahlen
Die Landratswahl ist eine wichtige Wahl auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Der Landrat ist der leitende Beamte eines Landkreises und spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung sowie in der politischen Vertretung gegenüber den Bürgern und anderen Institutionen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf bis sechs Jahre statt.
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im betreffenden Landkreis haben. Bei der Landratswahl können die Wählerinnen und Wähler entweder einen Kandidaten direkt wählen oder eine parteipolitische Liste unterstützen. Die Landratswahl ist entscheidend für die lokale Politik, da der Landrat für wichtige Themen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen verantwortlich ist.
Landratswahl 2025
Am 11. Mai 2025 fand im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Da kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat, fand am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ansprechpartner
Gemeindewahlleiter:
Herr M. Schmidt
Tel. 038322 / 54 – 116
Stellvertretender Gemeindewahlleiter:
Herr Schmiedel
Tel. 038322 / 54 – 210
Musterstimmzettel
Wahlbekanntmachung Amt Franzburg-Richtenberg
Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen
Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025
Bekanntmachung - Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025
Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025
zur Information: Bekanntmachungen des Landkreises Vorpommern-Rügen
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025
Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025
Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025
Wahlergebnisse der Landratswahl 2025
Kreistagswahlen
Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.
Wahl der Stadt- und Gemeindevertretungen
Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.
Bürgermeisterwahlen
Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.