Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Volltext
Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.
Folgende Namen können Sie wieder annehmen:
Ihren Geburtsnamen
den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben
Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.
Gebühr
Verwaltungsgebühr 15 EUR (FIX)
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die geänderte Namensführung (auf Wunsch)
Verwaltungsgebühr 35 EUR (FIX)
Verwaltungsgebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärung
Voraussetzungen
Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
Ehescheidung,
Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt. Dieses kann Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.
Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.
Zuständigkeit
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis
Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht erforderlich, wenn die Namenserklärung bei dem Eheregister führenden Standesamt erfolgt)
Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder