Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

30.07.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter Beteiligung des Bundesministeriums des Innern (BMI)


Volltext

Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.

Folgende Namen können Sie wieder annehmen:

Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)

Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die geänderte Namensführung (auf Wunsch)

Verwaltungsgebühr
35 EUR (FIX)

Verwaltungsgebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärung


Voraussetzungen

Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:


Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt. Dieses kann Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.


Zuständigkeit

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703