Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Familienname: Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.11.2025

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:

  • Ehescheidung,
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder
  • Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt. Dieses kann Ihnen auf Wunsch eine Bescheinigung über die Namensänderung ausstellen.

Für die Abgabe der Namenserklärung müssen Sie persönlich beim Standesamt vorsprechen.


Zuständigkeit

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Prüfung der Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung erfolgt durch das Eheregister führende Standesamt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung der namensrechtlichen Erklärung: EUR 35,00
Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Bescheinigung über die geänderte Namensführung (auf Wunsch): EUR 15,00

 

Verwaltungsgebühr
15 EUR (FIX)


Volltext

Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren zuvor geführten Familiennamen oder Geburtsnamen wieder annehmen. Sie können Ihrem durch die Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Namen aber auch Ihren Geburtsnamen oder den zuvor geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen. Zudem können Sie einen während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen ablegen.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde (nicht erforderlich, wenn die Namenserklärung bei dem Eheregister führenden Standesamt erfolgt)
  • Nachweis der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch:
    • rechtskräftiges Urteil über Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, oder
    • Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners

Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703