Amt Franzburg-Richtenberg

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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

09.04.2024

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
  3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
75 EUR (FIX)

für die Eintragung in die Restauratorenliste

Gebühr
56.25 EUR (FIX)

bei Ablehnung des Antrags.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.


Volltext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
  • Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
  • Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
  • Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständige Mitarbeiter

Johann Backhaus (Sachbearbeitung)
Telefon +49 385 588-18421

Anja Düring (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-18420

Robert Eggebrecht (Fachperson für Datenschutz)