Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- Restauratorgesetz (RG M-V)
- Verwaltungsvorschrift zum Antragsverfahren zur Eintragung von Restauratoren des Landes M-V
- Tarifstelle 3.2 der Kostenverordnung des Bildungsministeriums M-V (KostVO BM M-V)
Fachlich freigegeben am
09.04.2024Verfahrensablauf
- Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
- Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
- Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.
Zuständigkeit
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Gebühr
75 EUR (FIX)
für die Eintragung in die Restauratorenliste
Gebühr
56.25 EUR (FIX)
bei Ablehnung des Antrags.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.
Volltext
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.
Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.
Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Hochschulzeugnis oder Nachweis über die siebenjährige Tätigkeit im Fachgebiet.
- Bei Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ein Nachweis über die schwerpunktmäßige Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern.
- Bei Fachgebieten, für die es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Hochschulabschluss gibt, 2 befürwortende Gutachten anerkannter Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Hochschulabschluss als Restaurator haben.
- Wenn es keinen Hochschulabschluss für das betroffene Fachgebiet an einer deutschen Hochschule gibt, müssen Sie seit 7 Jahren in dem einschlägigen Fachgebiet als Restaurator tätig sein. Sie müssen zudem Ihre Fachkenntnis durch zwei befürwortende Gutachten nachweisen, die von zwei anerkannten Restauratoren aus dem Fachgebiet oder dem nächst verwandten Fachgebiet erstellt wurden.
- Sie müssen in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sein, oder Ihren beruflichen Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständige Mitarbeiter
Johann Backhaus (Sachbearbeitung)
+49 385 588-18421Anja Düring (Referatsleitung)
+49 385 588-18420Robert Eggebrecht (Fachperson für Datenschutz)