Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Restaurator beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

09.04.2024

Verfahrensablauf

  1. Beantragung: Sie reichen einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Begutachtung: Eine Fachkommission beurteilt Ihren Antrag und prüft die Eintragungsfähigkeit.
  3. Entscheidung: Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
  4. Veröffentlichung: Die aktuelle Restauratorenliste wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Zuständigkeit

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Gebühr
75 EUR (FIX)

für die Eintragung in die Restauratorenliste

Gebühr
56.25 EUR (FIX)

bei Ablehnung des Antrags.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Sie müssen in die Restauratorenliste eingetragen sein, bevor Sie den Titel Restaurator in Mecklenburg-Vorpommern führen dürfen.


Volltext

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern die Berufsbezeichnung Restaurator führen wollen, müssen Sie sich in die Restauratorenliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern eintragen lassen.

Die Restauratorenliste wird im Amtsblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Dort werden Ihre Kontaktdaten und Ihr Fachgebiet angegeben.

Nicht davon betroffen ist die Bezeichnung des Restaurators im Handwerk.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VIII 420 - Fachaufsicht LAKD und SSGK, Kulturgutschutz
Adresse
Schloßstr. 6-8
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständige Mitarbeiter

Johann Backhaus (Sachbearbeitung)
Telefon +49 385 588-18421

Anja Düring (Referatsleitung)
Telefon +49 385 588-18420

Robert Eggebrecht (Fachperson für Datenschutz)