Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Volltext
Das Abbrennen von
Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2
muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen
eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.
In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:
Personalien der Verantwortlichen
Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.