Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (gewerblich) anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

04.09.2018

Voraussetzungen

Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Volltext

Das Abbrennen von

muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen

In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund - Fachgruppe Sprengstoffanzeigen
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt