Amt Franzburg-Richtenberg

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18461 Franzburg

 

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Öffnungszeiten des Amtes

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09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

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Rechtsanwaltschaft: Zulassung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.09.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Justizministerium M-V


Erforderliche Unterlagen

Nachweise

  • über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
  • über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage

Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.


Volltext

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

  • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
  • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
  • Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt