Rechtsanwaltschaft: Zulassung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Beitrags-, Gebühren- und Umlageordnung der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.09.2024Gebühr
Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)
Fachlich freigegeben durch
Justizministerium M-V
Erforderliche Unterlagen
Nachweise
- über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen
- über die abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder die vorläufige Deckungszusage
Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Volltext
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG; BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach dem EuRAG bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Zuständige Stelle(n)
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt