Rechtsanwaltschaft: Zulassung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

18.09.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)


Fachlich freigegeben durch

Justizministerium M-V


Erforderliche Unterlagen

Nachweise

Nach den Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.


Volltext

Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

Voraussetzungen:

Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.


Zuständige Stelle(n)

Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Arsenalstr. 9
19053 Schwerin, Landeshauptstadt