Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Fristen
Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.
Formulare
Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.
Zuständigkeit
Oberste Energieaufsichtsbehörde
Volltext
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die
personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)