Amt Franzburg-Richtenberg

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Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

22.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fristen

Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.


Formulare

Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.


Zuständigkeit

Oberste Energieaufsichtsbehörde


Volltext

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen:
Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.


Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
  • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
  • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
  • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
  • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
  • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)

Zuständige Stelle(n)

Referat V 530 - Landesregulierung
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Christian Engelke
Telefon +49 385 588-15530