Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

22.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fristen

Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.


Formulare

Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.


Zuständigkeit

Oberste Energieaufsichtsbehörde


Volltext

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Voraussetzungen:
Sie besitzen die

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Referat V 530 - Landesregulierung
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Christian Engelke
Telefon +49 385 588-15530