Betriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Gebührenziffer 3.1 der Energiewirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EnWKostVO M-V)
- Energiewirtschaftszuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (EnWZustLVO M-V)
Fachlich freigegeben am
22.01.2021Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Fristen
Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erfolgen.
Formulare
Merkblätter für Strom- und Gasnetze sind vorhanden.
Zuständigkeit
Oberste Energieaufsichtsbehörde
Volltext
Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen:
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes)
- Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll
- Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung)
Zuständige Stelle(n)
Referat V 530 - Landesregulierung
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Christian Engelke
+49 385 588-15530