Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.
Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:
Betriebe, die Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
Veranstaltungen mit Verpflegung, Partyservice und Catering
Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
auf der eigenen Homepage,
über andere Anbieter oder
auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.
Zuständigkeit
Lebensmittelüberwachungsbehörde
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommern
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebühr EUR (KOSTENFREI)
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
Sie haben den Betrieb noch nicht aufgenommen oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
Fristen
Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Formulare
Formulare: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
Online-Dienst: nein
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Antrag auf Registrierung: mit Formular oder formlos
Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
Rechtsform, Bezeichnung und Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
je Betriebsstätte separat anzugeben
Angabe über die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
je Betriebsstätte separat anzugeben
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Lebensmittelunternehmen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.