Lebensmittelbetriebe registrieren lassen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.10.2021

Volltext

Lebensmittelbetriebe sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:


Zuständigkeit

Lebensmittelüberwachungsbehörde

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Es fallen keine Kosten an.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Fristen


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Anmeldung, Änderung und Abmeldung von Lebensmittelunternehmen.


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 34.30 - Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt