Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Gebühr
Gebühr 45 EUR (FIX)
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
Antragsformular
Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer zu Rostock Adresse Ernst-Barlach-Str. 1-3 18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt Adresse Heilgeiststr. 34 18439 Stralsund, Hansestadt (Geschäftsstelle Stralsund)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz) 0381 338-650