Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen
Formulare
- IHK Neubrandenburg Eintragung juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK Neubrandenburg Eintragung natürliche Person/Personengesellschaft
- IHK Neubrandenburg Beiblatt juristische Person
- IHK Neubrandenburg Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- IHK zu Rostock Eintragung juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Eintragung natürliche Person/PersonengesellschaftDefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Beiblatt juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Rostock Mitteilung über die Änderung der Registerdatendefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Eintragung juristische Persondefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa
- IHK zu Schwerin Eintragung natürliche Person/Personengesellschaftdefekter Link wurde ausgetauscht
- IHK zu Schwerin Beiblatt juristische Person
- IHK zu Schwerin Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- Vermittlerregister - Eintragung juristische Person (Online-Formular)
- Vermittlerregister - Eintragung natürliche Person / Personengesellschaft (Online-Formular)
- Vermittlerregister - Mitteilung über beabsichtigte Auslandstätigkeit in Europa (Online-Formular)
- Vermittlerregister - Mitteilung über die Änderung der Registerdaten (Online-Formular)
Handlungsgrundlage(n)
- § 11a Abs 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Absatz 10 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Absatz 1 Satz 4 Gewerbeordnung (GewO)
- § 34i Absatz 8 Gewerbeordnung (GewO)
Fachlich freigegeben am
11.09.2019Volltext
Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.
Gebühr
Gebühr
45 EUR (FIX)
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Versicherungsvermittler-Erlaubnis
Zuständige Stelle(n)
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Adresse
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Heilgeiststr. 34
18439 Stralsund, Hansestadt
(Geschäftsstelle Stralsund)
Zuständiger Mitarbeiter
Frau Martina Pfordte (Fachperson für Datenschutz)
0381 338-650