Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitungsdauer
bis zu 3 Monaten
Gebühr
Verwaltungsgebühr 150 EUR (FIX)
Gebühr für den Antrag
Verwaltungsgebühr 100 EUR (FIX)
Gebühr für die Eintragung
Verwaltungsgebühr 100 EUR (FIX)
Gebühr für die Löschung der Eintragung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
Formulare: Antrag auf Mitgliedschaft
Onlineverfahren möglich: perspektivisch
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Erforderliche Unterlagen
Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)