Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Volltext

Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.


Voraussetzungen

Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.


Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

bis zu 3 Monaten


Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

Gebühr für den Antrag

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

Gebühr für die Eintragung

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

Gebühr für die Löschung der Eintragung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Innes, Bau und Digitalisierung  Mecklenburg-Vorpommern


Formulare


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt