Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr EUR (VARIABEL)
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.
Zuständigkeit
Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden
Erforderliche Unterlagen
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Pacht-/Mietvertrag
Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.