Amt Franzburg-Richtenberg

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Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen


Fachlich freigegeben am

12.11.2025

Volltext

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Hinweise (Besonderheiten)

Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.


Zuständigkeit

Oberbürgermeister/ Bürgermeister der kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte, Amtsvorsteher der Ämter und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden


Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
  • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
  • Pacht-/Mietvertrag
  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
  • Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703