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News-Ticker


Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung außerhalb von land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen beantragen
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
18.06.2026
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für Einzelobjekte
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
für mehrere Objekte
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Pflanzenschutzmittel dürfen nur verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unsachgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel können die Umwelt gefährden und das Trinkwasser belasten. Sie dürfen sie deshalb grundsätzlich nicht auf befestigten oder auf unbefestigten Freilandflächen anwenden, wenn diese nicht
- landwirtschaftlich,
- forstwirtschaftlich oder
- gärtnerisch genutzt sind.
Das Verbot gilt genauso für private wie für öffentliche Flächen, zum Beispiel:
- Straßenränder, Geh- und Radwege
- Platten- und Kieswege
- Garageneinfahrten und -höfe
- an oder in oberirdischen Gewässern und Küstengewässern
- Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zum Beispiel:
- öffentliche Parks und Gärten
- Grünanlagen in öffentlichen Gebäuden
- öffentliche Sportplätze und Golfplätze
- Schul- und Kindergartengelände
- Spielplätze
- Friedhöfe
- Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens
Allerdings können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn:
- es einen wichtigen Grund gibt,
- das Ziel nicht mit zumutbarem Aufwand auf andere Art erreicht werden kann,
- die Gesundheit von Menschen und Tieren und des Naturhaushaltes nicht gefährdet ist und
- die Pflanzenschutzmittel die entsprechende Zulassung haben.
Dies trifft beispielsweise zu bei:
- Flächen, die verkehrssicher sein müssen
- Sportanlagen, deren Flächen frei von Bewuchs sein müssen
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt