Pflanzenschutzmittel: Genehmigung für die Anwendung außerhalb von land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

18.06.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für Einzelobjekte

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für mehrere Objekte


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
 


Volltext

Pflanzenschutzmittel dürfen nur verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unsachgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel können die Umwelt gefährden und das Trinkwasser belasten. Sie dürfen sie deshalb grundsätzlich nicht auf befestigten oder auf unbefestigten Freilandflächen anwenden, wenn diese nicht

Das Verbot gilt genauso für private wie für öffentliche Flächen, zum Beispiel:

Allerdings können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn:

Dies trifft beispielsweise zu bei:


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt