Amt Franzburg-Richtenberg

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Gentechnische Anlage: Einstellung des Betriebs mitteilen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

02.06.2026

Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierunter fällt auch die Einstellung Ihres Betriebs.

Sie müssen sicherstellen, dass auch nach der Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern oder Gefahr für die Umwelt besteht.


Fristen

Sie müssen die Einstellung des Betriebs Ihrer gentechnischen Anlage schnellstens der zuständigen Behörde mitteilen.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
  • Sie möchten den Betrieb Ihrer gentechnischen Anlage einstellen.
  • Sie stellen sicher, dass nach Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren,  Pflanzen, Sachgüter oder Gefahr für die Umwelt besteht.

Erforderliche Unterlagen

  • gegebenenfalls Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt