Gentechnische Anlage: Einstellung des Betriebs mitteilen
Formulare
- Formblatt E - Mitteilungen nach § 21 Gentechnikgesetz
- Weitere Informationen auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Absatz 1b Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- § 6 Absatz 2 Satz 2 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- § 1 Nummer 1 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG)
- Gentechnikgesetz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GenTG-ZustLVO M-V)
- Tarifstelle 3.2.11 der Gesundheitswesenkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GesKostVO M-V)
Weiterführende Informationen
- Informationen zu gentechnischen Arbeiten und Anlagen auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Informationen auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)
- Informationen auf der Internetseite der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) mit Stellungnahmen und Datenbanken
- Formblätter auf der Internetseite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG), insbesondere Formblatt A
Fachlich freigegeben am
02.06.2026Volltext
Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierunter fällt auch die Einstellung Ihres Betriebs.
Sie müssen sicherstellen, dass auch nach der Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgütern oder Gefahr für die Umwelt besteht.
Fristen
Sie müssen die Einstellung des Betriebs Ihrer gentechnischen Anlage schnellstens der zuständigen Behörde mitteilen.
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
- Sie betreiben eine gentechnischen Anlage.
- Sie möchten den Betrieb Ihrer gentechnischen Anlage einstellen.
- Sie stellen sicher, dass nach Einstellung des Betriebs keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen, Sachgüter oder Gefahr für die Umwelt besteht.
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Kopie des Handelsregisterauszugs
- Unterlagen über die vorgesehenen Maßnahmen
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt