Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gentechnische Anlage: Änderungen in der Beauftragung der Projektleitung oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit mitteilen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

05.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede Änderung in Bezug auf verantwortliche Personen der Genehmigungsbehörde melden.
Das betrifft insbesondere Änderungen in Bezug auf:

  • die Projektleitung
  • die beauftragte Person für Biologische Sicherheit
  • sowie Mitglieder des Ausschusses für Biologische Sicherheit

Die Mitteilung muss vor der Änderung erfolgen. Wenn eine Änderung nicht vorhersehbar war, müssen Sie die Genehmigungsbehörde sofort nachträglich informieren. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass die neuen Verantwortlichen die erforderliche Sachkunde besitzen.

Die Genehmigungsbehörde prüft, ob Ihre gentechnische Anlage betrieben werden darf. Sie prüft insbesondere:

  • ob die geplanten gentechnischen Arbeiten rechtlich zulässig sind.
  • ob die Sicherheitsstufe richtig zugeordnet ist.
  • ob die räumlichen, technischen und personellen Voraussetzungen stimmen.
  • ob die Projektleitung und Sicherheitsbeauftragten ausreichend qualifiziert sind.
     

Die Genehmigungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern auch die Überwachungsbehörde.


Voraussetzungen

  • Die Projektleiterin, der Projektleiter, die beauftragte Person für die Biologische Sicherheit oder die Zusammensetzung der Mitglieder des Ausschusses für die Biologische Sicherheit ändert sich.
  • Sie können nachweisen, dass die neue Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
     

Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt