Gentechnische Anlage: Änderungen in der Beauftragung der Projektleitung oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit mitteilen
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Absatz 1 Gesetz zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz – GenTG)
- Gentechnikgesetz-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GenTG-ZustLVO M-V)
- Tarifstelle 3.2.11 der Gesundheitswesenkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GesKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
05.06.2026Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede Änderung in Bezug auf verantwortliche Personen der Genehmigungsbehörde melden.
Das betrifft insbesondere Änderungen in Bezug auf:
- die Projektleitung
- die beauftragte Person für Biologische Sicherheit
- sowie Mitglieder des Ausschusses für Biologische Sicherheit
Die Mitteilung muss vor der Änderung erfolgen. Wenn eine Änderung nicht vorhersehbar war, müssen Sie die Genehmigungsbehörde sofort nachträglich informieren. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass die neuen Verantwortlichen die erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Genehmigungsbehörde prüft, ob Ihre gentechnische Anlage betrieben werden darf. Sie prüft insbesondere:
- ob die geplanten gentechnischen Arbeiten rechtlich zulässig sind.
- ob die Sicherheitsstufe richtig zugeordnet ist.
- ob die räumlichen, technischen und personellen Voraussetzungen stimmen.
- ob die Projektleitung und Sicherheitsbeauftragten ausreichend qualifiziert sind.
Die Genehmigungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern auch die Überwachungsbehörde.
Voraussetzungen
- Die Projektleiterin, der Projektleiter, die beauftragte Person für die Biologische Sicherheit oder die Zusammensetzung der Mitglieder des Ausschusses für die Biologische Sicherheit ändert sich.
- Sie können nachweisen, dass die neue Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt