Gentechnische Anlage: Änderungen in der Beauftragung der Projektleitung oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit mitteilen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

05.06.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie eine gentechnische Anlage betreiben, müssen Sie jede Änderung in Bezug auf verantwortliche Personen der Genehmigungsbehörde melden.
Das betrifft insbesondere Änderungen in Bezug auf:

Die Mitteilung muss vor der Änderung erfolgen. Wenn eine Änderung nicht vorhersehbar war, müssen Sie die Genehmigungsbehörde sofort nachträglich informieren. Gleichzeitig müssen Sie nachweisen, dass die neuen Verantwortlichen die erforderliche Sachkunde besitzen.

Die Genehmigungsbehörde prüft, ob Ihre gentechnische Anlage betrieben werden darf. Sie prüft insbesondere:

Die Genehmigungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern auch die Überwachungsbehörde.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Postanschrift
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt