Berechnungsgrundlage Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Volltext
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch beispielsweise für Prüfungsfahrten. Bei diesen Fahrten testen anerkannte Sachverständige, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Sie können ein rotes Fahrzeugkennzeichen beantragen, das mit der Nummer „05“ beginnt. Dafür müssen Sie zu einer der folgenden Einrichtungen gehören:
technische Prüfstelle
technischer Dienst, vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt
anerkannte Überwachungsorganisation
Die Erlaubnis erhalten Sie befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.
Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein besonderes Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde.
Voraussetzungen
Sie müssen einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb zur Kraftfahrzeugbranche haben, Ihre persönliche Zuverlässigkeit und den Bedarf für den innerbetrieblichen Gebrauch eines roten Kennzeichens nachweisen. Als Privatperson erhalten Sie kein solches Kennzeichen.
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung des roten Kennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung. Abhängig von Ihrem nachgewiesenen Bedarf erhalten Sie befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, von der Zulassungsbehörde das rote Kennzeichen und das besondere Fahrzeugscheinheft.
Zuständigkeit
Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Erforderliche Unterlagen
kurzer Antrag mit Begründung des Bedarfs roter Kennzeichen
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Gewerbetreibenden
bei Vertretung: zusätzlich schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
aktuelle Gewerbeanmeldung
bei juristischen Personen: zusätzlich
Handelsregisterauszug
Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt