Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sie nach Beantragung von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen erhalten. Mit den roten Kennzeichen bekommen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen.
Gebühr
Gebühr EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Volltext
In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge fahren, die zugelassen wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa, wenn sie zu einer Prüfungsfahrt genutzt, zum Verkauf überführt oder zur Probe gefahren werden. In diesen Fällen können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt.
Damit Sie als Händlerin beziehungsweise Händler, Hersteller oder Werkstatt Fahrzeuge mit roten Kennzeichen fahren dürfen, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Dort tragen Sie alle Fahrzeuge und die entsprechenden Fahrten ein, die Sie mit dem roten Kennzeichen durchgeführt haben. Sie müssen Ihr Fahrzeugscheinheft tauschen, wenn es voll oder ungültig geworden ist.
Sie müssen das Fahrzeugscheinheft bei jeder Fahrt mitführen. Vor jeder Fahrt tragen Sie folgende Daten ein:
das Datum der Fahrt
Beginn und Ende
Fahrzeugführerin beziehungsweise Fahrzeugführer mit Anschrift
die Fahrzeugklasse
Hersteller des Fahrzeuges
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Fahrtstrecke
Weitere Daten, die eingetragen werden müssen:
Hubraum in Kubikmeter
Nennleistung in Kilowatt
nur bei Krafträdern: Leermasse in Kilogramm
Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs, soweit nicht bekannt, Baujahr
zulässige Gesamtmasse in Kilogramm
zulässige maximale Achslast in Kilogramm
Höchstgeschwindigkeit in Kilometer pro Stunde
In folgenden Fällen müssen Sie Ihr Fahrzeugscheinheft der zuständigen Behörde vorlegen:
Die Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist abgelaufen.
Sie benötigen das rote Kennzeichen nicht mehr.
Sie haben Ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz in einen anderen Zulassungsbezirk verlegt.
Erforderliche Unterlagen
Sie erhielten von der Zulassungsbehörde ein rotes Kennzeichen. Von der Zulassungsbehörde erhalten Sie das besondere Fahrzeugscheinheft, welches die das Fahrzeug führende Person bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen hat. In dem besonderen Fahrzeugscheinheft sind über jede Probefahrt oder Überführungsfahrt fortlaufende Aufzeichnungen einzutragen.
Zuständigkeit
Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Voraussetzungen
Sie haben erfolgreich ein rotes Kennzeichen beantragt.
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt