Kraftfahrzeug: Fahrzeugscheinheft für Probe- und Überführungsfahrten mit 06er-Kennzeichen führen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.07.2026;19.08.2026

Verfahrensablauf

Bei Vorliegen der Voraussetzungen können Sie nach Beantragung von der Zulassungsbehörde rote Kennzeichen erhalten. Mit den roten Kennzeichen bekommen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

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Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Volltext

In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge fahren, die zugelassen wurden. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa, wenn sie zu einer Prüfungsfahrt genutzt, zum Verkauf überführt oder zur Probe gefahren werden. In diesen Fällen können Sie ein spezielles Kennzeichen beantragen. Es handelt sich dabei um rote Kennzeichen die mit der Nummer „06“ beginnen – auch Händlerkennzeichen genannt.

Damit Sie als Händlerin beziehungsweise Händler, Hersteller oder Werkstatt Fahrzeuge mit roten Kennzeichen fahren dürfen, müssen Sie ein Fahrzeugscheinheft führen. Dort tragen Sie alle Fahrzeuge und die entsprechenden Fahrten ein, die Sie mit dem roten Kennzeichen durchgeführt haben. Sie müssen Ihr Fahrzeugscheinheft tauschen, wenn es voll oder ungültig geworden ist.

Sie müssen das Fahrzeugscheinheft bei jeder Fahrt mitführen. Vor jeder Fahrt tragen Sie folgende Daten ein:

Weitere Daten, die eingetragen werden müssen:

In folgenden Fällen müssen Sie Ihr Fahrzeugscheinheft der zuständigen Behörde vorlegen:


Erforderliche Unterlagen

Sie erhielten von der Zulassungsbehörde ein rotes Kennzeichen. Von der Zulassungsbehörde erhalten Sie das besondere Fahrzeugscheinheft, welches die das Fahrzeug führende Person bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen hat. In dem besonderen Fahrzeugscheinheft sind über jede Probefahrt oder Überführungsfahrt fortlaufende Aufzeichnungen einzutragen.


Zuständigkeit

Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt