Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gemeindestraßen: Neu- oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen beantragen


Volltext

In Mecklenburg-Vorpommern können Bürgerinnen und Bürger die Neubenennung oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen anregen. Sonstige öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und nicht zu den Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen gehören.

Einen Anspruch auf eine bestimmte Benennung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.

Neben der Ordnungsfunktion kann die Benennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag bei der zuständigen Gemeinde einreichen.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

19.05.2026

Zuständigkeit

  • Die Straßenbaubehörde der Gemeinde ist zuständig für die in ihrer Baulast stehenden Straßen und Straßenteile sowie für die sonstigen öffentlichen Straßen und Wege
  • zuständige Stelle für das Gemeindestraßenverzeichnis: Die kreisfreien Städte, die amtsfreien Gemeinden oder die Ämter für die amtsangehörigen Gemeinden führen ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen Gemeindestraßen (Gemeindestraßenverzeichnis) und ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen sonstigen öffentlichen Straßen und Wege (Straßenverzeichnis der sonstigen öffentlichen Straßen und Wege). Letzteres betrifft insbesondere die selbstständigen Geh- und Radwege.

Zuständige Stelle(n)