Gemeindestraßen: Neu- oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen beantragen


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In Mecklenburg-Vorpommern können Bürgerinnen und Bürger die Neubenennung oder Umbenennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen anregen. Sonstige öffentliche Straßen sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind und nicht zu den Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen gehören.

Einen Anspruch auf eine bestimmte Benennung gibt es nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune.

Neben der Ordnungsfunktion kann die Benennung von Gemeindestraßen oder sonstigen öffentlichen Straßen der Wahrung gemeindlicher Tradition oder der Ehrung verdienter Bürger und Persönlichkeiten dienen.

Wenn Sie einen neuen Namen oder eine Umbenennung vorschlagen möchten, können Sie Ihren Vorschlag bei der zuständigen Gemeinde einreichen.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

19.05.2026

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)