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Förderung: Zuschuss des Landes für Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Verkehrssicherheitsaktionen, Verkehrssicherheitsmessen und Begleitaktionen in Mecklenburg-Vorpommern 

Wer wird gefördert?

gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen

Wie wird gefördert?

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro und mindestens 500 Euro


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dann wird der Antrag geprüft. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie müssen ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, dem satzungsmäßigen Zweck nach Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen, den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten vorweisen.

Zur Durchführung von Verkehrsaufklärungsmaßnahmen werden als zuwendungsfähig anerkannt:

  • Projektbezogenen Ausgaben von Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit,
  • Mieten für Simulationsgeräte,
  • Honorare für Referenten oder vergleichbare Mitwirkende bis insgesamt 500 Euro pro Maßnahme,
  • Projektbezogene Sachausgaben (z. B. Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit, Miete für Räumlichkeiten einschließlich Nebenkosten sowie Ausgaben von bis zu 200 Euro für Preise im Rahmen von Auszeichnungen, Tombolas und dergleichen),
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige einschließlich Reisekosten von bis zu 15 Prozent der Gesamtausgaben, bis insgesamt 400 Euro pro Maßnahme, höchstens jedoch 80 Euro pro Person.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • die Bezeichnung des Trägers,
  • die Art der Maßnahme,
  • der Termin und der Ort der Maßnahme,
  • die Projektbeschreibung (z.B. Programm, Konzept, Zeitplan),
  • der Finanzierungsplan.

Zuständige Stelle(n)

Referat V 610 - Straßenverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt