Förderung: Zuschuss des Landes für Verkehrsaufklärungs- und -erziehungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.12.2025

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Verkehrssicherheitsaktionen, Verkehrssicherheitsmessen und Begleitaktionen in Mecklenburg-Vorpommern 

Wer wird gefördert?

gemeinnützige Vereine oder Verbände, die Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen

Wie wird gefördert?

90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro und mindestens 500 Euro


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 


Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Dann wird der Antrag geprüft. Nach Eingang des Zuwendungsbescheides können die Mittel abgerufen werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 30.06. des Folgejahres vorzulegen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie müssen ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, dem satzungsmäßigen Zweck nach Aufgaben der Verkehrsaufklärung wahrnehmen, den Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten vorweisen.

Zur Durchführung von Verkehrsaufklärungsmaßnahmen werden als zuwendungsfähig anerkannt:


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Referat V 610 - Straßenverkehr, Straßen- und Verkehrsrecht, Verkehrssicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt