Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens ab.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständigkeit
untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vor.
Die Antragsfrist wird eingehalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.