Denkmal: Verlängerung der Abbruchgenehmigung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.04.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fristen

Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens ab.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 


Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.


Zuständigkeit

untere Bauaufsichtsbehörde


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)