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News-Ticker


Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
06.05.2026
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.
Volltext
Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.
Voraussetzungen
Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
keine
Zuständigkeit
örtliche Ordnungsbehörde
Bearbeitungsdauer
- abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall
Zuständige Stelle(n)