Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.


Volltext

Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.


Voraussetzungen

Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

keine


Zuständigkeit

örtliche Ordnungsbehörde


Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom notwendigen Prüfungsumfang im Einzelfall

Zuständige Stelle(n)