Hundehaltung: Befreiung von sonstigen Pflichten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Einzelfall und müssen den vorgetragenen Sachverhalt belegen.


Volltext

Die örtliche Ordnungsbehörde kann auf Antrag weitere Ausnahmen von den Verboten und Geboten dieser Verordnung zulassen, wenn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung nicht gefährdet werden.


Voraussetzungen

Keine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen durch die Hundezüchtung oder -haltung.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

keine


Zuständigkeit

örtliche Ordnungsbehörde


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle(n)