Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
Sie besitzen mehr als einen Kraftfahrzeuganhänger.
Zuständigkeit
Untere Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Untere Fahrzeugzulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
Volltext
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
Anhänger neu zulassen
Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I eines jeden Anhängers
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt