Anhängerverzeichnis: Änderung der Eintragung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
- Gebührennummer 232 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV)
- § 3 Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (StVZustLVO M-V)
Fachlich freigegeben am
12.10.2026Gebühr
Gebühr
2.6 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Berichtigung oder Ergänzung eines Anhängerverzeichnisses je Fahrzeug
Gebühr
1 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage
Jede weitere Ausfertigung eines Anhängerverzeichnisses
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
Sie besitzen mehr als einen Kraftfahrzeuganhänger.
Zuständigkeit
Untere Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Untere Fahrzeugzulassungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
Volltext
Wenn Sie mehrere Anhänger besitzen, können Sie bei der zuständigen Behörde ein Anhängerverzeichnis beantragen. Dieses führt alle auf Sie zugelassenen Anhänger auf. Das Anhängerverzeichnis ersetzt alle Zulassungsbescheinigungen Teil 1.
Wenn sich die Anzahl Ihrer Anhänger ändert, müssen Sie Ihr Anhängerverzeichnis ändern. Sie müssen der zuständigen Behörde melden, wenn Sie:
- Anhänger neu zulassen
- Anhänger abmelden
Dann wird das Anhängerverzeichnis entsprechend berichtigt oder ergänzt.
Ebenso müssen Sie Änderungen melden, die Bestandsfahrzeuge betreffen, zum Beispiel:
- Änderungen zum Standort der Fahrzeuge
- Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse oder der Stützlast
- Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
Für die Änderungen müssen Sie das Anhängerverzeichnis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Wenn Sie Mehrfachausfertigungen beantragt haben, müssen Sie diese ebenso vorlegen.
Erforderliche Unterlagen
Zulassungsbescheinigung Teil I eines jeden Anhängers
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt