Reisepass mit reduzierten Gebühren oder gebührenfrei beantragen
Volltext
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Reisepass beantragen, müssen Sie dafür eine Gebühr zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten verringert werden oder entfallen ganz. Dazu müssen Sie im Einzelfall zusätzliche besondere und spezifische Umstände darlegen, dass Sie finanziell bedürftig sind, den Reisepass benötigen und Sie die Kosten der Reise dennoch tragen können.
Darlegung zusätzlicher besonderer und spezifischer Umstände. Allein der Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch oder nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs begründet noch keine Bedürftigkeit, die zu einer Gebührenreduzierung oder Gebührenbefreiung berechtigt.
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister
sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
Ihr bisheriger Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Kinderreisepass
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
Familienbuch
Erklärung über die Namensführung
gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel
bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung
Voraussetzungen
Bei Ihnen liegen zusätzliche besondere und spezifische Umstände vor, die eine Reise erforderlich machen, obwohl nicht genügend Geld für einen Passantrag vorhanden ist.