Reisepass mit reduzierten Gebühren oder gebührenfrei beantragen


Volltext

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und einen Reisepass beantragen, müssen Sie dafür eine Gebühr zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten verringert werden oder entfallen ganz. Dazu müssen Sie im Einzelfall zusätzliche besondere und spezifische Umstände darlegen, dass Sie finanziell bedürftig sind, den Reisepass benötigen und Sie die Kosten der Reise dennoch tragen können.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

13.05.2026

Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703