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News-Ticker


Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen
Fachlich freigegeben am
06.05.2026
Verfahrensablauf
Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:
- über Ihre Person:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum und -ort
- Anschriften
- Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
- über die Waffe:
- bei Schusswaffen:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
- gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
- bei sonstigen Waffen:
- über die Munition:
- Anzahl und Art
- Kaliber
- gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Gebühr
Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)
für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 2 des Waffengesetzes
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Handlungsgrundlage(n)
§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
Zuständige Stelle(n)