Amt Franzburg-Richtenberg

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Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:

  • über Ihre Person:
    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Anschriften
    • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
  • über die Waffe:
    • bei Schusswaffen:
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
      • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 zum Waffengesetz
      • gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
    • bei sonstigen Waffen:
      • Anzahl und Art
  • über die Munition:
    • Anzahl und Art
    • Kaliber
    • gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen

Volltext

Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 2 des Waffengesetzes


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Handlungsgrundlage(n)

§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV


Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung

Zuständige Stelle(n)