Waffen und Munition: Erlaubnis zum Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat durch Personen aus Deutschland beantragen


Fachlich freigegeben am

06.05.2026

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition in einem anderen Mitgliedstaat, wenn Sie bei der Antragstellung folgende Angaben vollständig machen:


Volltext

Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) zum Waffengesetz oder Munition in einem Mitgliedsstatt mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Absatz 2 des Waffengesetzes


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Waffenbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte


Handlungsgrundlage(n)

§ 11 Absatz 2 WaffG in Verbindung mit § 28 AWaffV


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)