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Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen


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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt. 


Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion


Fachlich freigegeben am

23.03.2026

Zuständigkeit

Städte und Gemeinden.


Zuständige Stelle(n)