Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen
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In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt.
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
23.03.2026Zuständigkeit
Städte und Gemeinden.