Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

12.01.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fristen

Sie müssen die Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreien Städte


Volltext

Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellungen oder eine ähnliche Veranstaltungen mit Hunden und Katzen durchführen möchten, müssen Sie das in folgenden Fällen der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Die Veranstaltung findet in einem Gebiet mit Tollwutgefahr statt.
  • Die Tiere stammen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Drittland.

Die zuständige Behörde kann Ihre Veranstaltung begrenzen oder verbieten, um der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen oder dem Ausbruch einer solchen zu verhindern. 


Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit folgenden Informationen:
    • Name der veranstaltenden Person
    • Name der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländer der Tiere
  • wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten: Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren 
  • wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
    • Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
    • Veranstaltungserlaubnis
    • Registriernummer
       

Zuständige Stelle(n)